Auf dem Gebiet des Presserechts vertrete ich Mandanten, deren Persönlichkeitsrechte durch die Berichterstattung in den Medien verletzt worden sind, sei es in der Presse, im Fernsehen oder Internet.

Wird in der Presse falsch über eine Person berichtet, so besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Gegendarstellungsanspruchs eine öffentliche Richtigstellung herbeizuführen. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann zudem ein Schmerzensgeld beansprucht werden. Dies gilt nicht nur bei falscher Berichterstattung, sondern auch bei der öffentlichen Bloßstellung einer Person, beispielsweise durch die unzulässige Verwendung eines Bildes oder die fehlende Anonymisierung einer Person.

Ich vertrete in diesem Bereich Schauspieler, Musiker und Sportler, genauso aber auch Personen, welche nicht öffentlich auftreten und die Öffentlichkeit nicht gesucht haben. Im Zusammenhang mit meinem zweiten Tätigkeitsschwerpunkt kommt es vor, dass gegen die vorverurteilende oder unrichtige Berichterstattung der Medien über den Beschuldigten eines Strafverfahrens vorzugehen ist.