Auf dem Gebiet des Strafrechts umfasst meine Tätigkeit die vorprozessuale und prozessuale Verteidigung sowie die Vertretung in sämtlichen Rechtsmittelinstanzen. Ganz entscheidend ist es dabei, in einem frühen Verfahrensstadium beauftragt zu werden, um schnellstmöglich auf das Verfahren Einfluss nehmen zu können. Auf diese Weise kann vielfach eine Einstellung eines Verfahrens erreicht werden, ohne dass es zu einem Prozess kommen muss.

Inerhalb des Strafrechts verteidige ich in allen Bereichen, und zwar insbesondere bei Kapital-delikten, bei Wirtschaftskriminalität und bei Betäubungsmitteldelikten. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Betreuung jugendlicher Mandanten, die vor dem Hintergrund des das Jugendstrafrecht prägenden Erziehungsgedankens über das Strafverfahren an sich hinaus-geht. Des Weiteren übernehme ich auch Nebenklagevertretungen, das heißt die Vertretung von Opfern in Strafverfahren, welche dort oft nicht ausreichend Gehör finden.

Schließlich übernehme ich auch die Vertretung von Mandanten in strafrechtlichen Berufungs- und Revisionsverfahren. Oftmals empfiehlt es sich, in der Rechtsmittelinstanz einen anderen Verteidiger zu beauftragen, so dass ich auch Verfahren übernehme, in denen es in der Vorinstanz bereits zu einer Verurteilung gekommen ist. Nur in ausgewählten Fällen kommt es in Betracht, mit Hilfe einer Verfassungsbeschwerde oder eines Gnadengesuchs rechtskräftig ergangene Entscheidungen anzugreifen.